nach § 31h WpHG, § 31 BörsG und § 31g Abs. 3 und 4 WpHG

 

Datum Uhrzeit WKN Name Stücke Kurs Währung OTC

Am heutigen Tag liegen bisher keine veröffentlichungspflichtigen Geschäfte vor.

MiFid verpflichtet Handelsteilnehmer, außerbörsliche (OTC-) Geschäfte in börsenzugelassenen Aktien und aktienvertretenden Zertifikaten, sofern sie an einem geregelten Markt zugelassen sind, im Rahmen der sogenannten Nachhandelstransparenz zu veröffentlichen. Gemeldet werden abgeschlossene Geschäfte unter Angabe des Preises, des Volumens und des Handelszeitpunktes grundsätzlich in Echtzeit (Maximalverspätung 3 Minuten).

Auf dieser Internetseite übernimmt die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG für alle mit ihr nach oben genannten Kriterien abgeschlossenen außerbörslichen Geschäfte die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Handelsinformationen in einer leicht konsolidierbaren und maschinenlesbaren Form. Die Daten eines Handelstages werden hierbei chronologisch aufgeführt und erst mit Beginn des kommenden Handelstages gelöscht.

Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht.